Recht

Poststreik – wer haftet für verspätete Sendungen?

 © Fotolia / Patrick Meider
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Seit nun mehr als 4 Wochen bleiben in Deutschland die Briefkästen leer – denn Verdi hat zum unbefristeten Streik bei der Post aufgerufen und bis jetzt ist ein Ende nicht in Sicht. Bestellungen aus Onlineshops werden nicht ausgeliefert, Briefe mit wichtigen Fristen kommen nicht an und ettliche Firmen warten auf ihr Geld da Rechnungen nicht zugestellt werden. Doch wer haftet eigentlich für Schäden die aufgrund des Streiks entstehen? In unserem heutigen Blogbeitrag möchten wir auf dieses Thema eingehen.

In welcher Region wird gestreikt?

Laut der Post werden 80% aller Sendungen pünktlich zugestellt, aber wo wird gestreikt? Hierzu hat die Post eine Formular auf Ihrer Webseite eingerichtet auf der man anhand der Postleitzahl nachsehen kann, in welchen Regionen gestreikt wird. Hier sollte jedoch beachtet werden, dass das selbe auch für den Absender gilt. Die Seite wird regelmäßig aktualisiert und ist immer auf dem neuesten Stand.

Wer haftet für verspätete Briefe und Pakete?

Streik gilt als „höhere Gewalt“, daher haftet die Post nicht für streikbedingte Schäden wie z.B. versäumte Fristen oder zu spät erhaltene Konzerttickets. Grundsätzlich haftet hier zunächst der Absender wenn er die möglichkeit der längeren Laufzeit vorher nicht klar mit dem Empfänger kommuniziert, daher sollte man sich frühzeitig gedanken machen wie man mit der Situation umgeht.

Was sollten Shopbetreiber und Händler bei Streiks beachten?

Eine schlechte Bewertung aufgrund von verspäteten Lieferung sind häufig leider nicht zu vermeiden, daher ist es wichtig seine Kunden darauf hinweisen, dass eine Lieferungsverspätung aufgrund des Streiks möglich ist. Alternativ kann man auf andere Lieferdienste ausweichen die nicht vom Streik betroffen sind. Bei bereits erfolgten schlechten Bewertung gilt ruhe bewahren und eine sachliche Antwort auf den Kommentar schreiben die dem Kunde aufzeigt dass die Verspätung aufgrund von Streiks entstanden ist.

Rechtlich ist es nicht einfach gegen einer schlechten Bewertung vorzugehen. Die Aussage des Kunden ist ja nicht falsch wenn die Lieferung verspätet ankommt, es ist nur reine Meinungsäußerung.

Was muss man bei 14tätigen Widerrufsrecht beachten?

Das 14tätige Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt der Ware. Sollte ein Kunde davon ein Gebrauch machen, hat er insgesamt 14 Tage Zeit um die Ware zurückzusenden. Sollte ein Shop (Link zu einem Shop der es macht) eine längere Zeit einräumen z.B. insgesamt 1 Monate wird die Rücksendefrist dementsprechend verlängert.

Was gilt bei wichtigen Schreiben und können diese auch per Fax oder Email versendet werden?

Bei einem Schreiben von Behörden oder Gerichten bei denen eine Frist gesetzt wurde, kann man sich aufgrund des Streiks nicht raus reden. Der Absender alleine ist für den Erhalt verantwortlich.

Ist ein Schreiben nicht Formgebungen kann dieser auch per Fax mit dem Vermerk „vorab“ oder per Email verschickt werden. Bei Fax gilt Sendebericht im Falle von Beweisgründung aufzubewahren. Bei Email ist dies jedoch schwierig, da Email nicht als rechtssicherer Beweis fürs abgesendet oder angekommen gilt.

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