Recht

Skype gegen Sky: Muss der Internettelefonie-Anbieter seinen Namen ändern?

© Depositphotos.com / everstruslan
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Zum Schutz der eigenen Marke möchten einige Inhaber von Marken ihre eigene schützen, indem sie juristisch gegen eine zum Verwechseln ähnelnde Kennzeichnung agieren. Im konkreten Fall ging es jüngst um die Entscheidung des Gerichtes der Europäischen Union (EuG), welches den Streit zwischen „Skype“, dem Anbieter für Internettelefonie und „Sky“, dem Bezahlsender.

Schon in den Jahren 2004 und 2005 hat das Unternehmen „Skype eine gleich lautende Marke für Wort und Bild für einige seiner Dienstleistungen und Produkte angeboten. Jedoch meldete die „British Sky Broadcasting Group“, welche heute den Namen „Sky“ und „Sky IP International“ trägt, schon im Jahre 2003 eine Marke „Sky“ für ähnliche Leistungen, sowie Produkte an. Auf Grund dieser Tatsache ging „Sky“ gegen „Sykpe“ vor’m Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) mit rechtlichen Schritten vor. Dabei führte es die Begründung an, dass zwischen beiden Marken eine Gefahr der Verwechslungsgefahr bestehe. In zwei Entscheidungen gab das Amt dem Widerspruch der Jahre 2012, sowie 2013 statt, woraufhin sich Skype gezwungen sah, vor dem EuG zu klagen und zu verlangen, dass die Behörden diese Entscheidungen aufheben.

Doch nun gewann „Sky“ gegen „Skype“, weil das EuG mit den Urteilen vom 5. Mai 2015 die Entscheidungen bestätigt hat. Das EuG sieht eine Gefahr der Verwechslung zwischen beiden Marken. Dies tut es einerseits wegen der visuellen, auditiven und terminologischen Ähnlichkeit der beiden Kennzeichnungen. So wird etwa das „y“ im Begriff „Skype“ nicht anders ausgesprochen, als dies beim Wort „Sky“ der Fall ist. Andererseits bestätigte das EuG die Entscheidung, da der englische Begriff „sky“ ebenfalls Teil des Wortes „Skype“ ist, sodass sich eine Verbindung deutlich erkennen lässt.

Dies können ebenso die von der Marke adressierten Verkehrskreise erkennen. Mit dem Kürzel „-pe“ im Falle des Unternehmens Skype kommt es nicht zu einer neuen Bedeutung. So machte das Gericht deutlich, dass es auch nicht zu einer Änderung dieses Ergebnisses kommt, dass das Skype-Logo durch Wolke umrandet ist. Wegen der Gestaltung der Marke bleibt der Begriff deutlich hervor gehoben. Die Verkehrskreise würden die Wolke um den Namen daher eher als eine Art Rand wahrnehmen. Ferner sei die visuelle Darbietung einer Wolke dafür prädestiniert, die Verbindung der Wörter „sky“ und „Skype“ noch weiter zu stärken, befänden sich Wolken doch bekannterweise am Himmel.

Ergebnis: Sollte Skype nicht in Berufung gegen das Urteil gehen, wird es sich wohl oder übel auf die Suche nach einem neuen Namen machen. Für all jene, die über die Anmeldung einer Marke nachdenken, sollte es von großer Bedeutung sein, zuvor einen professionellen Recherchereport über die anzumeldende Marke anfertigen zu lassen. Der Name eines Unternehmen sollte nicht Jahre später zu ernsthaften finanziellen Folgen führen.

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