Recht

Rechtsfallen bei der eigenen Webseite

© Depositphotos.com / JanPietruszka
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Eine eigene Webseite ist mittlerweile für die Mehrheit der Unternehmer eine unverzichtbare Repräsentationsmöglichkeit. Vor allem in wirtschaftlich schweren Zeiten, ist es aufgrund des steigenden Kostendrucks, unabdingbar einen Teil des Geschäfts über das Internet abzuwickeln. Leider sind viele Unternehmen wenig informiert darüber welche Gesetze und Regeln im Internet überhaupt gelten. Diese Gesetze müssen bei der Planung und Gestaltung einer Webseite unbedingt berücksichtigt werden. Um schwere rechtliche Fehler zu verhindern und damit einhergehende hohe Strafen zu vermeiden, finden Sie hier einen Leitfaden mit den wichtigsten potenziellen Rechtsfallen.

Fremde Namensrechte

Der normale Name von einem Bürger oder von einem Unternehmen unterliegt bestimmten Gesetzen. Diese sind in Paragraph 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs niedergeschrieben. Das bedeutet für Sie, dass Sie darauf achten sollten, nicht sogenannte fremde Namensrechte zu verletzen. Aus diesem Grund sollte der Name von der jeweiligen Domain, nicht bereits von einer anderen Person genutzt werden oder starke Ähnlichkeit mit einem anderen Namen haben.
Bei Namensgleichheit entscheidet normalerweise das Prioritätsprinzip. Das bedeutet, dass Derjenige der den Name als erstes benutzt hat, dies auch weiterhin tun darf.

Nutzung von fremden Markenrechten

Im geschäftlichen Verkehr werden Namensrechte häufig mit dem Schutz der Marke kombiniert. So ist zum Beispiel der Name Porsche nicht nur ein eingetragener Unternehmensname, sondern ebenfalls eine eingetragene Marke. Dieser Markenname ist geschützt. Wenn man eine solche Marke widerrechtlich nutzt, kann man auf Schadenersatz und Unterlassung verklagt werden.
Fremde Marken dürfen nicht ohne eine Genehmigung des Inhabers der Marke als Domain oder für irgend einen anderen Zweck genutzt werden. Auch die Nutzung des Namens als metatag ist nicht zu empfehlen.

Was gilt es beim Wettbewerbsrecht zu beachten?

Unter dem sogenannten Wettbewerbsrecht werden die Regeln für einen fairen Wettbewerb zusammengefasst. Besonders wichtig ist dieses Recht für Unternehmen, die vor allem über das Internet ihre Produkte und Dienstleistungen vertreiben möchten. Doch was ist unter einem fairen Wettbewerb zu verstehen? Hierzu zählt zum Beispiel, dass man nicht durch irreführende Namen für eine Domain die Aufmerksamkeit auf sich ziehen darf. Auch ist es nicht erlaubt Referenzen anzuführen, für die man gar keine Aufträge bekommen und ausgeführt hat. Dazu zählen auch Auszeichnungen für die Webseite die man gar nicht bekommen hat oder andere Leistungen die das Unternehmen gar nicht erbracht hat.

Welche Bilder darf man nutzen?

Jede Webseite benötigt normalerweise auch Bilder. Jedoch ist es meistens sehr umständlich und teuer eigene Bilder selber anzufertigen. Dabei ist es ja viel leichter und einfacher sich aus dem Internet geeignete Bilder herunterzuladen und auf die Webseite zu stellen. Doch hier ist Vorsicht geboten. Egal ob Fotos oder Bilder, sie unterliegen immer dem Urheberschutz. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt sich einfach an fremden Bildern zu bedienen. Wenn Sie trotzdem gerne diese Bilder nutzen möchten, müssen Sie sich mit dem Rechtsinhaber, wie zum Beispiel einem Fotografen, über die Nutzung einigen.
Eine andere Möglichkeit ist, eine freie Datenbank für Bilder zu nutzen. Trotzdem sollte man sich auf jeden Fall die Nutzungsbestimmungen genau durchlesen. Hier finden sich häufig Einschränkungen für die Verwendung der Bilder. Auch hier gilt es sich gut zu informieren und abzusichern. Sonst liegt ein Schreiben vom Anwalt schneller in Ihrem Briefkasten als Ihnen lieb ist.

Nutzung von fremder Musik

Was für die Bilder gilt, gilt auch für die Musik. Auch fremde Musikwerke sind im Urheberrecht geschützt. Wenn Sie fremde Musik gerne auf Ihrer Webseite nutzen möchten, müssen Sie sich mit dem Urheber über die Nutzung einigen. Dabei ist es häufig so, dass die Urheberrechte nicht von dem Ersteller selbst, sondern von sogenannten Rechteverwertern ausgeführt werden. Hierzu zählt zum Beispiel die GEMA.

Diebstahl von Inhalt

Eine der größten Todsünden, wenn man seine eigene Webseite erstellen möchte, ist das Kopieren von fremden Inhalten. Dazu gehören nicht nur Produkttexte, sondern auch Allgemeine Geschäftsbedingungen, Ausschnitte eines Stadtplans oder anderer Inhalt jeglicher Art von einer anderen Domain. Wie man aus eigener Erfahrung weiss, kostet das Erstellen von eigenem Content viel Mühe und auch Geld. Aus diesem Grund wird das Stehlen von fremden Inhalten nicht als ein Kavaliersdelikt behandelt.

Das Webdesign der Webseite

Jeder Mensch schaut sich natürlich andere Webseiten an um sich Ideen und Inspirationen zu holen für die eigene Domain. Dies ist an sich natürlich auch nicht strafbar. Allerdings gibt es einen Schutz für die grafische Gestaltung einer Webseite. Trotzdem existieren einige Unterschiede und nicht alles lässt sich schützen.
Laut Gesetz kann man sein Webdesign als Werk der angewandten Kunst schützen lassen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Gestaltung deutlich über dem normalen (alltäglichen) Design liegt. Ist dies nicht der Fall, kann man seine Webseite noch über ein eingetragenes Geschmacksmuster schützen lassen.

Welche Links darf ich benutzen?

Es ist nicht nur möglich für den eigenen Inhalt auf seiner Webseite zu haften, sondern auch für den Inhalt von anderen Menschen. Dies ist dann möglich, wenn Sie auf einen möglicherweise rechtswidrigen Inhalt per Link verweisen. Aus diesem Grund sollten Sie immer erst den Inhalt prüfen.

 

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Ein Gedanke zu „Rechtsfallen bei der eigenen Webseite

  • ohja… da gibts einige die aus allen Wolken fallen wenn sie post vom Anwalt bekommen :). Was Fehlt ist z.B. das klauen von Kartenmaterial

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