Recht

Kann man als Mieter den Stromanbieter wechseln?

© Depositphotos.com / coprid
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Der Wechsel des Stromanbieters ist nicht nur für die Eigentümer von Häusern interessant. Hat jemand als Mieter einen eigenen Stromzähler, so hat er auch einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Stromanbieter. Dann kann der Mieter auch selbst den Wechsel des Anbieters beauftragen. Dazu unterschreibt er einen Vertrag und sendet diesen zum neuen Stromversorger. Dem Schreiben ist eine Kopie der letzten Stromrechnung beizufügen. Anhand dieser wird durch den neuen Versorger die Höhe der Abschlagszahlung festgelegt, wobei der zuletzt verbrauchte Strom zugrunde gelegt wird.

Wesentlich schwieriger ist ein Anbieterwechsel, wenn es z. B. pro Etage nur einen Stromzähler gibt oder die gemeinsame Hausbeleuchtung nicht über einen eigenen Zähler läuft. In einem solchen Fall ist es zu empfehlen, dass man mit dem Vermieter spricht und ihm einen Anbieterwechsel vorschlägt

Man kann den Anbieter wechseln, so oft man möchte, allerdings muss man dabei die Kündigungsfristen einhalten.Wer seit einem Jahr bei dem entsprechenden Stromanbieter Kunde ist, hat in den meisten Fällen vier Wochen Kündigungsfrist zum Ende des Monats. Voraussetzung ist, dass bei diesem Vertrag die allgemeinen Versorgungsbedingungen als Grundlage genommen werden. Bekommt der Mieter seine Stromrechnung zugestellt, muss er seinen Vermieter nicht unterrichten, dass er den Anbieter wechseln will. Falls allerdings die Rechnung an den Vermieter geschickt wird und der Mieter mit der Miete einen monatlichen Abschlag für die Stromversorgung zahlt, dann ist der Vermieter über den Wechsel des Stromanbieters in Kenntnis zu setzen.

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Wer kostengünstigen Nachtstrom nutzt, wenn er beispielsweise einen Nachtspeicherofen betreibt, der hat leider noch keine Möglichkeit, diesen speziellen Stromvergleich durchzuführen. Die Nutzungsentgelte für die Bereitstellung des Stromnetzes sind zu jeder Tages- und Nachtzeit gleich. Für einen externen Versorger rechnet es sich nicht, günstigen Nachtstrom anzubieten und dabei die höhere Netzmiete zu zahlen.

Auch wenn ein neuer Stromversorger die Lieferung übernimmt, können alte Zähler und Leitungen genutzt werden. Ein Wechsel von Kabel und Zähler ist somit nicht notwendig. Zähler und deren Technik liegen in der Verantwortung des bisherigen Versorgers.

Bei der Suche nach einem günstigen Tarif für den eigenen Bedarf kann der Stromvergleich von CHECK24 helfen.

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Ein Gedanke zu „Kann man als Mieter den Stromanbieter wechseln?

  • Bianca

    Das höre ich auch immer von Freunden, dass sie in ihrer Mietwohnung keinen Stromanbieter wechseln dürfen. Selbst wenn ich ihnen erkläre, dass das immer geht, wenn man seinen eigenen Stromzähler hat, lassen sich viele nicht überzeugen. Neben dem Tipp von Check24, habe ich übrigens auch gute Erfahrung mit http://www.swidgy.de gemacht.

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