Der Wechsel des Stromanbieters ist nicht nur für die Eigentümer von Häusern interessant. Hat jemand als Mieter einen eigenen Stromzähler, so hat er auch einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Stromanbieter. Dann kann der Mieter auch selbst den Wechsel des Anbieters beauftragen. Dazu unterschreibt er einen Vertrag und sendet diesen zum neuen Stromversorger. Dem Schreiben ist eine Kopie der letzten Stromrechnung beizufügen. Anhand dieser wird durch den neuen Versorger die Höhe der Abschlagszahlung festgelegt, wobei der zuletzt verbrauchte Strom zugrunde gelegt wird.
Wesentlich schwieriger ist ein Anbieterwechsel, wenn es z. B. pro Etage nur einen Stromzähler gibt oder die gemeinsame Hausbeleuchtung nicht über einen eigenen Zähler läuft. In einem solchen Fall ist es zu empfehlen, dass man mit dem Vermieter spricht und ihm einen Anbieterwechsel vorschlägt [Read more…]