Finanzen

Millionen Deutsche schenken dem Fiskus Geld

© Depositphotos.com / schlenger86
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Kaum ein Arbeitnehmer käme auf die Idee, beim Stadtbummel Geld zu verteilen und es fremden Menschen zu schenken. Erschreckend ist, wie viele Menschen dem Staat viel zu viel Geld schenken und den Fiskus mit ihrem Gehalt bereichern. Die jährliche Steuererklärung wird von einigen Arbeitnehmern aus Sorge vor einer Nachforderung vermieden. Dabei ist die Nachforderung eine Seltenheit und der Steuerberater findet immer einen Weg, wie er verschiedene Ausgaben geltend machen und so eine Zahlung vom Finanzamt in die Wege leiten kann.

Bequemlichkeit und Vermeidungsstrategien kosten bares Geld

Millionen Bundesbürger verschenken Jahr für Jahr große Summen Geld und hätten ein dreizehntes Monatsgehalt, wenn sie die Steuererklärung fachkundig anfertigen lassen würden. Verschiedene Ausgaben, wie beispielsweise Versicherungen zur Alters- und Gesundheitsvorsorge, sowie Ausgaben für den Weg zur Arbeit und auch Aufwendungen für Berufsbekleidung können in der Steuer gegengerechnet und mit bereits gezahlten Vorsteuern verrechnet werden. Wer nicht aus Bequemlichkeit auf den Besuch beim Steuerberater verzichtet, tut dies meist aus der Sorge um Kosten zur Erstellung der Steuererklärung. Werden diese im Kontext zur möglichen Erstattung betrachtet, rechtfertigen Sie die Vermeidung der Abgabe einer Steuererklärung allerdings nicht. In der Steuer lassen sich verschiedene Pauschalen anrechnen, von denen der Arbeitnehmer keine Vorstellung hat und aus diesem Grund mit seiner direkt vom Lohn abgeführten Steuer zufrieden ist. Als Privatperson ist die Erstellung einer Steuererklärung durchaus sehr schwierig, da die korrekte Eintragung aller Beträge, sowie die fundierte Berechnung die Grundlage der Akzeptanz des Fiskus sind.

Wann lohnt sich der Besuch beim Steuerberater?

Selbstständige Unternehmer sind zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung verpflichtet. Bei Arbeitnehmern besteht die Verordnung nicht, sodass die meisten Bundesbürger davon absehen und den Kontakt mit dem Fiskus vermeiden. Ob sich die Steuererklärung lohnt und wirklich eine Rückzahlung von Seiten des Finanzamtes erfolgt, lässt sich in einem Beratungsgespräch vom Steuerbüro in Erfahrung bringen. Die meisten Steuerberater werfen ohne Rechnungsstellung einen Blick über die Einnahmen und Ausgaben, nach dem sie den geschätzten Betrag nennen und zur Steuererklärung raten können. Sollte sich ein Minusbetrag ergeben, wird kein Steuerberater zum Anfertigen der Erklärung raten und dem Arbeitnehmer eine Nachforderung des Fiskus bescheren. Der Besuch im Steuerbüro ist also durchaus empfehlenswert und sollte mit der Vollständigkeit aller Unterlagen zu Ausgaben, sowie der Lohnbescheinigung für das Jahr erfolgen. Die korrekte Berechnung, wie auch die Vorabberatung sind nur bei lückenloser Darlegung aller Fakten möglich. Niemand muss Geld verschenken und auf die Rückzahlung zu viel gezahlter Steuern durch das Finanzamt verzichten. In den meisten Haushalten gibt es verschiedene Versicherungen und Aufwendungen, die sich in außergewöhnlicher Belastung oder in Werbekosten absetzen und steuerlich geltend machen lassen können. Auch Aufwendungen für Bildung sind Kosten, die in der Steuererklärung benannt werden können.

Wer bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben hat, sollte sich einen Termin beim Steuerberater sichern und seine Finanzen überprüfen lassen. In den meisten Fällen erhält der Arbeitnehmer eine Rückerstattung, die aufgrund ihrer Höhe lohnt und eine ansprechende Portion Extrageld ist. Nicht nur Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem Job, sondern auch selbst finanzierte Arztrechnungen und Co. lassen sich anrechnen und können vom Steuerberater mit berücksichtigt werden.

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