Seit dem 1. Januar 2015 gilt nach jahrelanger Diskussion nun ein bundesweit einheitlicher Mindestlohn für Arbeitnehmer von 8,50 Euro brutto pro Arbeitsstunde. Basis für den Mindestlohn ist das Mindestlohngesetz, das wiederum Teil des Tarifautonomiegesetzes ist.
Der Mindestlohn selbst definiert nun eine Grenze, unter der in Zukunft nicht mehr für geleistete Arbeit entlohnt werden darf, woraus sich eine Entlastung des Niedriglohnsektors ergeben soll. Dumpinglöhne gehören somit zu einer aussterbenden Rasse. Arbeitnehmer sollen künftig generell von Ihren Einkünften aus einer Vollbeschäftigung leben können und nicht zusätzlich mit Sozialleistungen aufstocken müssen. [Read more…]