In diesen Tagen war die Bankenthematik sehr häufig in den Medien vertreten, was nicht zuletzt auf Dr. Wolfgang Schäuble im Hinblick auf die europäische Finanzsolidarität zurückzuführen war. Viele Sparanleger in Deutschland sind nunmehr verunsichert, ob diese Kooperationsvereinbarung überhaupt mit dem Bankenrecht vereinbar ist bzw. ob nicht auch das Kapitalmarktrecht bzw. das Anlegerschutzrecht davon betroffen sind. Obgleich diese Rechtsgebiete mitnichten von der Aktion betroffen sind, so kann die genaue Kenntnis über diese Rechtsgebiete für den Bankkunden dennoch nicht schaden, da es nicht selten in der gängigen Praxis zu einem Kontakt zwischen dem Bankkunden und der jeweiligen Bank kommen kann. Sei es ein Kredit oder rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Girokonto bzw. der Spareinlage des Bankkunden, das genaue Wissen um die rechtlichen Zusammenhänge dieser drei Bereiche kann für den Bankkunden nicht selten bares Geld einsparen bzw. dessen Verhalten gegenüber der Bank souveräner gestalten, zumal diese Rechtsgebiete ständigen Änderungen seitens des Bundesgerichtshofs unterworfen sind.