Bei einer Heirat gibt es für die zukünftigen Ehepartner die Möglichkeit einen Ehevertrag abzuschließen. Die Verwaltung des in der Ehe entstehende Vermögen wird festgelegt. Auch über bereits vorhandenes Vermögen beider Seiten wird eine Abspracht getroffen. Die Regelung, welche Folgen eine Scheidung mit sich bringen würde, ist ebenfalls Bestandteil des Ehevertrages. Nicht in allen Punkten darf das Paar frei entscheiden. Gesetzliche Regelungen müssen strikt eingehalten werden, diese werden als Vertragsbestandteile mit aufgenommen. Wird während der Ehe einer der beiden Ehepartner gegen diese gesetzlichen Bestimmungen verstoßen, könnte das unter Umständen zur Folge haben, dass der gesamte Ehevertrag unwirksam wird.