Für den Arbeitgeber ist es eine Art Bedenkzeit, für den Arbeitnehmer oftmals eine Durststrecke mit ungewissem Ausgang – die Probezeit.
Die Probezeit als Bestandteil des Arbeitsvertrages
Viele Arbeitgeber wollen sich nach einer Neueinstellung ein Bild vom Arbeitnehmer und dessen Arbeitsweise machen. Sie sehen die Probezeit gewissermaßen als Testphase ohne das Risiko, sich langfristig an den Arbeitnehmer binden zu müssen. Deshalb wird in diesem Falle im Arbeitsvertrag eine Probezeit vereinbart. Auf der Website anwaltarbeitsrecht.com finden Sie wertvolle Tipps zu dieser Problematik.