Die fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber
Bei einer fristlosen Kündigung sieht das allerdings etwas anders aus. Dann stehen die Chancen für Sie als Arbeitgeber generell sehr gut, denn sie können sich meistens erfolgreich dagegen wehren. Dabei spielt auch die Anzahl der im Betrieb tätigen Mitarbeiter keine Rolle. Wichtig ist, dass sie die Klagefrist beachten, die für die Kündigungsschutzklage gilt. Wenn Sie nicht willens sind, eine fristlose Kündigung hinzunehmen, müssen Sie innerhalb von drei Wochen ab dem Erhalt des Kündigungsschreibens Klage bei Ihrem zuständigen Amtsgericht einreichen. Falls Sie diese Frist versäumen, wird die Kündigung ganz automatisch wirksam, selbst wenn sie tatsächlich unwirksam ist.
Unterschreiben Sie Ihren Aufhebungsvertrag niemals unter Druck
Hin und wieder ist es möglich, dass ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter beenden möchte. Dabei stellt er sie vor die Wahl und bietet an, dass der Arbeitnehmer den Vertrag entweder umgehend einen Aufhebungsvertrag unterschreibt oder andernfalls eine Kündigung erhält. Dabei werden Mitarbeiter oft unter massiven Druck gesetzt. Man macht ihm vor, dass der Aufhebungsvertrag viel positiver für ihn wäre als die alternativ drohende Kündigung. Das ist allerdings meistens nicht richtig und anschließend bereuen diese Mitarbeiter später, dass sie den Aufhebungsvertrag unter Druck unterschrieben haben. Dabei gilt nämlich, wer einmal einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, kann das in der Regel nicht mehr rückgängig machen. Selbst dann nicht, wenn Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift in einer Ausnahmesituation gewesen sind. Im Zweifel ziehen Sie einen Anwalt zu rate.
Bewahren Sie Ruhe und bitten Sie um Bedenkzeit
Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber einen solchen Aufhebungsvertrag vorlegen, bewahren Sie einfach Ruhe. Bitten Sie ihn um einen Tag, besser noch um mehr Bedenkzeit. Lassen Sie sich Ihre berufliche Zukunft nicht zerstören und nehmen Sie sich nicht selbst die Chance, eine möglicherweise hohe Abfindung zu erhalten. Machen Sie sich stattdessen bewusst, dass Sie sich durch den gesetzlich vorgegebenen Kündigungsschutz im Vergleich zu Ihrem Arbeitgeber in einer besseren Position befinden. Halten Sie deshalb dem Druck statt und unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht sofort. So gelingt es Ihnen wahrscheinlich, die Kündigung durch den Arbeitgeber komplett zu verhindern oder Sie erhalten einen Aufhebungsvertrag mit deutlich besseren Bedingungen.
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