Jeder Arbeitnehmer kennt das: Im Job läuft es gerade nicht so gut, man steht ständig unter Stress es herrscht dünne Luft. In solchen Situationen passieren manchmal Fehler und es knallt. Der Vorgesetzte bittet einen zum Rapport und wird dabei ziemlich laut und ungehalten. Doch Stopp: Als Arbeitnehmer darf man sich nicht alles gefallen lassen. Im Arbeitsrecht steht es Schwarz auf Weiß, was Führungskräfte dürfen und wie Sie auf unangemessenes Verhalten reagieren sollten.
Der Ton macht die Musik: In Zeiten von Mobbingdebatten am Arbeitsplatz sind viele Arbeitnehmer besonders sensibilisiert. Denn es gibt Führungskräfte, die schnell die Geduld verlieren. Und sich dann leider auch mal im Ton vergreifen, laut oder ausfällig werden, wenn sie Kritik üben. Das muss und darf nicht sein. Arbeitnehmer müssen sich das nicht gefallen lassen.
Grundsätzlich haben alle Mitarbeiter Anspruch darauf, angemessen behandelt zu werden. Anschreien oder gar beleidigen darf eine Führungskraft ihre Mitarbeiter also natürlich nicht. Sie darf Kritik üben, und das auch deutlich, wenn die Arbeitsleistung nicht in Ordnung ist. Sie muss das aber in sachlicher Weise tun. Mit der Aussage „Sie sind ein Faulpelz“ oder „Sie sind zu dumm dazu“ etwa gehen Vorgesetzte eindeutig zu weit.
Hilfestellungen erhalten Betroffene bei Fachanwälten für Arbeitsrecht. Sie klären darüber auf, wie Arbeitnehmer gegen unangemessenes Verhalten oder Mobbing der Vorgesetzten vorgehen können. Aber was können Arbeitnehmer tun? Fachanwälte empfehlen da im ersten Schritt, die Führungskraft auf das unangemessene Verhalten hinzuweisen und sie zu bitten, ihre Kritik künftig sachlich vorzutragen. Wichtig für Arbeitnehmer: Sie sollten sich das notieren und auch festhalten, wer das Gespräch im Kollegenkreis mitbekommen hat. Solche Aufzeichnungen können im Zweifelsfall vor Gericht den Nachweis erleichtern.
Wenn keine Besserung in Sicht ist, müssen Arbeitnehmer den nächsten Schritt gehen. Etwa, indem sie von ihrem Arbeitgeber verlangen, dass er auf die Führungskraft einwirkt. Der Arbeitgeber wird in der Regel versuchen, der Führungskraft den Rücken zu stärken – um ihre Autorität nicht zu untergraben. Arbeitnehmer müssen also mit Schwierigkeiten rechnen, wenn sie da etwas durchzusetzen wollen. Doch die Aufgabe eines Arbeitgebers sollt es immer sein, für ein angenehmes und faires Arbeitsklima im Betrieb zu sorgen. Das schließt auch das Verhalten seiner Führungskräfte mit ein. Ein neutrales Vermittlungsgespräch zwischen den Parteien würde da erste Abhilfe schaffen. Meistens kann eine Entschuldigung die Wogen glätten. Wichtig ist es, dass beide Parteien sich einigen und weiterhin miteinander arbeiten können.
Wenn das nicht hilft und es erneut zu unschönen Auseinandersetzungen kommt, sollten Arbeitnehmer rechtliche Schritte prüfen und sich nicht einschüchtern lassen.