Minijobber haben ein Recht auf vollständige Bezahlung und korrekte Abrechnung
Es stellt sich die Frage, auf welchem Weg Arbeitgeber den Mindestlohn bei geringfügig Beschäftigten umgehen. Auf dem Gehaltsnachweis steht der Betrag korrekt und es gibt keine Zweifel, dass der Arbeitnehmer 450,00 Euro im Monat erhält und die vertraglich vereinbarte Stundenzahl leistet. In der Realität sieht es anders aus, denn die Umgehung des gesetzlichen Mindestlohnes ist einfach. Die Minderung des Stundenlohns erfolgt über eine Mehrleistung an Arbeitsstunden, die nicht in den Bilanzen und im Gehaltszettel des Arbeitnehmers auftauchen. Der Umstand ist bekannt und führt vor allem in der Baubranche, in der Gastronomie und Hotellerie sowie im Handel zu strengeren Kontrollen. Umgeht ein Arbeitgeber die gesetzliche Vorgabe zur Bezahlung geringfügig beschäftigter Arbeitnehmer, macht er sich strafbar und muss mit Konsequenzen rechnen. Für betroffene Arbeitnehmer stellt sich allerdings die Frage, wie sie der Unterbezahlung entgehen und ihre Arbeit vertragsgemäß entlohnt halten.
Die Gesetzgebung ist eindeutig und gibt auf 450,00 Euro Basis beschäftigten Arbeitnehmern die gleiche Rechtssicherheit wie versicherungspflichtig Beschäftigten. Doch genau hier liegt die Problematik im Detail. Da Jobs unter 450,00 Euro im Monat nicht versicherungspflichtig sind, nutzen unseriöse Arbeitgeber diese Tatsache für die unbezahlte Mehrbeschäftigung aus. Arbeitnehmer können sich wehren, auch wenn dies im Regelfall eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit sich bringt.
Haben geringfügig Beschäftigte Anrecht auf Urlaub?
In vielen Branchen werden Minijobber und geringfügig Beschäftigte beim Urlaub ausgeschlossen. Die Gesetzeslage sieht es anders vor. Der Urlaub steht Arbeitnehmern auch im 450,00 Euro Job zu und muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Wird kein Urlaub gewährt, umgeht der Arbeitgeber den Mindestlohn und verhält sich rechtswidrig. In der Praxis müssen dennoch viele Arbeitnehmer im Minijob auf Urlaub verzichten. Wer ein Arbeitsverhältnis auf geringfügiger Basis beginnt, sollte seinen Vertrag genau lesen und darauf achten, dass der Stundenlohn, die monatlichen Arbeitsstunden und der Urlaub vertraglich geregelt sind. Ist das nicht der Fall, wird es zwangsläufig zu Problemen kommen und die Bezahlung von Urlaubstagen oder die Beschäftigung zum gesetzlich vorgeschriebenen Stundenlohn nicht vorgesehen sein.
Wenn der Zoll kontrolliert: Wie verhält man sich richtig?
Der Staat hat gesetzeswidrig bezahlenden Arbeitgebern den Kampf angesagt. Es kann also durchaus vorkommen, dass der Zoll kontrolliert und Informationen zur Bezahlung fordert. Die hauptsächliche Nachweispflicht liegt in der Chefetage. Wer allerdings von Missständen betroffen und unter der gesetzlich vorgeschriebenen Mindeststumme pro Stunde bezahlt wird, sollte die Kontrolle zum Anlass einer Handlung nehmen. Im Gespräch mit anderen geringfügig Beschäftigten im Unternehmen wird sich schnell herausstellen, dass der Arbeitgeber dieses „Steuersparmodell“ generell anwendet und auch andere 450,00 Euro Jobber nicht adäquat bezahlt. Die häufigste Form der Umgehung des Stundenlohns basiert auf der Leistung von nicht bezahlten und damit „schwarzgearbeiteten“ Überstunden.
Die Rechtsprechung ist eindeutig. Auf 450,00 Euro Basis Beschäftigte haben ein Recht auf den Mindestlohn, auf anteilige Urlaubstage mit Vergütung und auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Sollte sich der Arbeitgeber nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten, ist ein Gespräch mit der Chefetage ein erster Weg den der Arbeitnehmer gehen kann. Bringt die offene Ansprache keine Besserung mit sich, muss sich der Arbeitnehmer nicht mit der Tatsache abfinden, auch der Gang zu einem Anwalt, wie z.B. die Kanzlei Wüsthoff – Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mannheim ist eine Option. Hilft alles nicht schafft eine Kündigung und der Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses bei einem korrekte entlohnenden Arbeitgeber Abhilfe. Sie ist ohne lange Kündigungsfrist möglich.
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