Für jeden Arbeitnehmer, der in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgeht, ist die korrekte Einhaltung seiner Pflichten als oberste Maxime anzusehen. Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer jedoch nicht nur Pflichten sondern vielmehr auch Rechte, die sich gleichermaßen als Pflichten des Arbeitgebers gestalten. Damit diese beiden Vertragsparteien ihre gegenseitigen Pflichten nicht verletzen gibt es mit dem Arbeitsrecht eine durchaus wirksame rechtliche Grundlage. Wer jetzt jedoch denkt, dass mit dem Arbeitsrecht alle relevanten Themengebiete einfach und übersichtlich dargelegt werden, der irrt. Das Arbeitsrecht in Deutschland ist ein durchaus komplexes Thema, zumal zwischen dem sogenannten Individualitätsarbeitsrecht (also dem zugrundeliegenden Recht zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber) sowie dem sogenannten Kollektivarbeitsrecht (der Rechtsgrundlage zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten oder sonstigen Personalvertretungen und dem Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern) unterschieden wird.
Die Geschichte des Arbeitsrechts
Im Grunde genommen wurde das erste Arbeitsrecht der Menschheit im Jahr 1833 in Großbritannien als Form der Fabrikgesetze entwickelt, um den Arbeitnehmer endgültig von dem Sklavenstatus zu befreien. Die ersten Grundzüge dieses Arbeitsrechts beinhaltete zunächst eine eingeschränkte Arbeitszeit für Kinder, die im Alter von 9 bis 13 Jahren arbeitstätig waren und deren Tätigkeit auf 8 Stunden täglich beschränkt wurde. Für Kinder zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr wurde die Arbeitszeitauf 12 Stunden beschränkt. Damit wurde auch schon der Grundstein für den wohl wichtigsten Aspekt des Arbeitsrechts gelegt – dem Arbeitnehmerschutz! In Deutschland wurde eigens für das Arbeitsrecht im Jahr 1926 eine eigene Instanz mit dem Arbeitsgerichtsgesetz eingerichtet. Das Mitbestimmungsgesetz für Arbeitnehmer in Großbetrieben wurde jedoch erst im Jahr 1976 in Kraft gesetzt.
Eine Besonderheit im deutschen Arbeitsrecht ist der Umstand, dass es bislang noch keine einheitliche Kodefikation für diese gesetzliche Regelung gibt. Aus diesem Grund ist das Arbeitsrecht ein Zusammenschluss mehrer rechtlicher gesetzlicher Grundlagen, welche sich sowohl im Europarecht als auch in den deutschen Gesetzen des BGB, Mindestlohngesetz, Kündigungsschutzgesetz, Tarifvertragsgesetz als auch im Grungesetz finden. Differenziert werden muss jedoch zwischen einem voll ausgebildeten Mitarbeiter eines Unternehmens sowie einem Arbeitnehmer, der sich aktuell in einer Berufsausbildung befindet. Für die sogenannten Azubis gilt das Arbeitsrecht zwar ebenso, jedoch finden sich die gesetzlichen Grundlagen hierfür in der Ausbildungsverordnung sowie dem Berufsbildungsgesetz. Obgleich das Arbeitsrecht das Recht der Vertragsfreiheit in Deutschland zwischen den beiden Parteien Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht einschränkt, so können dennoch gewisse vertragliche Klauseln in dem beiderseitigen Vertrag als ungültig angesehen werden. Dies ergibt sich aus dem Umstand, dass das Arbeitsrecht aus verschiedenen gesetzlichen Regelungen besteht so dass es durchaus möglich ist, dass einzelne Klauseln des Arbeitsvertrages zwar durchaus mit einer gesetzlichen Grundlage einhergeht, jedoch gleichzeitig gegen eine andere gesetzliche Grundlage verstößt. Aus diesem Grund ist es immens wichtig, dass beide Parteien sich der großen Bedeutung von dem Arbeitsrecht bei den Verhandlungen bewusst sind.
Im Zweifel kann es für den Arbeitnehmer durchaus ratsam sein, den vorgefertigten Arbeitsvertrag einem spezialisierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen, da ein Arbeitsvertrag vor der eigentlichen Unterzeichnung im beiderseitigen Einverständnis durchaus noch geändert werden kann. Beachtet werden sollte hierbei allerdings, dass die Änderungen wirklich im beiderseitigen Einvernehmen erfolgen da eine einseitige Änderung, die von der anderen Partei abgelehnt wird, in rechtlicher Hinsicht keine bindende Wirkung inne hat.
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